AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Mietbedingungen

für das das Ferienhaus „raum14“, Hubertusweg 12, 94255 Böbrach

  1. Vermieter / Vertragspartner

Vermieter und ausschließlicher Vertragspartner des Mieters ist:
Horst und Inge Waas
Hubertusweg 12
94255 Böbrach

E-Mail: info@raum14.de

Webseite: ww.raum14.de

  1. Buchungsabschluss / Mietzahlung

Die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters bestätigt das Zustandekommen der Buchung. Der Mieter erklärt sich mit den Mietbedingungen durch seine Buchung einverstanden. Die Buchung gilt erst verbindlich nach Eingang der Anzahlung beim Vermieter. Die Anzahlung wird, sofern nicht anders vereinbart, spätestens 10 Kalendertage nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig und beträgt 50% der Mietsumme.

Die Restsumme der Mietzahlung wird spätestens 14 Kalendertage vor Anreise fällig, bei kurzfristigen Buchungen ist die Mietzahlung spätestens 2 Kalendertage vor dem Mietbeginn fällig.

  1. Miete / Nebenkosten

Die in der Buchungsbestätigung enthaltenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeiträge oder Fremdenverkehrsabgaben sowie Entgelte für Leistungen, bei denen eine verbrauchsabhängige Abrechnung in der Buchungsgrundlage angegeben oder gesondert vereinbart ist sowie für Wahl- und Zusatzleistungen. (z. B. Laden Elektroauto)

  1. Nutzung des Hauses

Das Ferienhaus/Ferienwohnung darf nur maximal von der in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl an Personen bewohnt und genutzt werden.
Die Nutzung des Hauses für andere Zwecke als private Urlaubsaufenthalte (z.B. die Nutzung für Feiern, Veranstaltungen, Firmenevents, Film- und Fotoaufnahmen etc.) ist vorher zu vereinbaren, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters vor der Buchung und muss in der Buchungsbestätigung ausdrücklich erwähnt sein.

Der Kunde ist nicht berechtigt, das ihm zum Gebrauch überlassene Ferienhaus einem Dritten zu überlassen und insbesondere es weiter zu vermieten.

Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter.

Das Rauchen im Haus ist nicht gestattet.

Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet.

  1. Nachtruhe

Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind z.B. Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

  1. Garten

Der Garten des Hauses wird gemeinschaftlich genutzt. Der Mieter hat Störungen für die anderen Gäste zu vermeiden. Die Nutzung des Gartens erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

  1. Ein- und Auszug

Die Bereitstellung der gebuchten Ferienwohnung erfolgt am Ankunftstag frühestens um 15:00 Uhr. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

Am vereinbarten Abreisetag ist das Ferienhaus spätestens bis 10:30 Uhr zu räumen. Eine Verlängerung des Aufenthalts am Abreisetag ist nur nach schriftlicher Vereinbarung im Vorfeld möglich.

  1. Reinigung

Haus und Garten sind während des Aufenthaltes vom Mieter sauber zu halten. Das Ferienhaus ist besenrein zu übergeben, bewegliche Gegenstände, z.B. Küchengeschirr, sind sauber an den Ort zurückzulegen, an dem sie vorgefunden wurden.

Die Endreinigung wird durch den Vermieter durchgeführt. Die Reinigung von Küchengeräten/Geschirr und die Müllentsorgung sind nicht in der Endreinigung enthalten.

Bei einem erhöhten Reinigungsbedarf ist der Mehraufwand vom Mieter zu tragen.

  1. Hausrecht / Zutritt des Vermieters bei Notfällen

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Ferienhaus in Notfällen, insbesondere bei Gefahr im Verzug (z. B. bei Schäden, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Mieter darstellen), zu betreten, auch ohne vorherige Zustimmung des Mieters.

Der Mieter wird in solchen Fällen nach Möglichkeit vorher informiert.
Der Zutritt des Vermieters ist auch während der Mietzeit gestattet, um notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten durchzuführen. Der Vermieter wird dies in der Regel mit angemessener Frist ankündigen, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist erforderlich.

  1. Haftung des Mieters für Schäden

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer die Haftung für die Mietsache. In einem Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Der Mieter haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten Schäden am Mietobjekt. Gehaftet wird auch für Schäden, die von Besuchern verursacht werden. Es obliegt dem Mieter, nachzuweisen, falls Schäden nicht durch ihn verursacht wurden.

  1. Haftung des Vermieters

Seitens des Vermieters ist keine Versicherung abgeschlossen worden, die während der Mietdauer dem Mieter und dessen persönlicher Habe Versicherungsschutz gewährt.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für vorübergehende Störungen in der technischen Ver- und Entsorgung (Wasser, Strom, Heizung, Internet etc.).

  1. Beanstandungen

Sollte der Mieter in Verbindung mit dem Mietobjekt Beanstandungen haben, sind diese dem Vermieter innerhalb 24 Stunden nach Bezug schriftlich per Mail anzuzeigen.

Verspätete Reklamationen können vom Vermieter ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.

  1. Kaution / Nachzahlungen

Der Vermieter kann eine Kaution für die Buchung verlangen. Ob eine Kaution verlangt wird, wird bei der Buchung angegeben.

Die Kaution ist zusammen mit der Mietzahlung zu zahlen.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt spätestens 3 Wochen nach der Abreise.
Schäden oder Nachforderungen werden mit der Kaution verrechnet. Falls der fällige Betrag die Kaution übersteigt oder keine Kaution vereinbart wurde, ist die Zahlung vom Mieter innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung des Vermieters zu leisten.

  1. Rücktritt von der Buchung / Stornobedingungen

Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ohne dass ein solches Recht zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde, hat der Vermieter einen Anspruch auf die volle Vergütung, abzüglich dessen, was in Folge der Nichtinanspruchnahme der Leistung erspart wird.

Der Vermieter ist berechtigt, die in Abzug zu bringenden ersparten Aufwendungen zu pauschalieren. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kommt es zu einem Rücktritt, kann der Vermieter vom Mieter eine pauschalierte Vergütung verlangen wie folgt:

  • Bei Stornierung bis 60 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 100% des vereinbarten Gesamtpreises wird erstattet.
  • Bei Stornierung 59 – 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes: 50% des vereinbarten Gesamtpreises wird erstattet.
  • Bei Stornierung 29-15 Tage bis zu Beginn des Leistungszeitraumes: 30% des vereinbarten Gesamtpreises wird erstattet.
  • Beim Rücktritt ab 14 Tagen bis zu Beginn des Leistungszeitraumes ist der gesamte Mietbetrag zu entrichten.

Der Rücktritt vom Mietvertrag ist ausschließlich in Textform (z. B. per E-Mail) an den Vermieter zu richten.

Maßgeblich für die Berechnung der Stornofristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Dem Mieter wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

  1. Kündigung des Mietvertrages

Der Vermieter kann den Mietvertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn die Mietbedingungen durch den Mieter nicht eingehalten werden oder der Mieter die Mietzahlungen nicht fristgerecht leistet.

Er kann den Mietvertrag auch jederzeit fristlos kündigen, wenn eine Nutzung des Ferienhauses nicht möglich ist, z.B. im Fall von Beschädigungen an der Mietsache oder in Fällen höherer Gewalt.

Der Vermieter ist bei einer Kündigung nicht zu Ersatzleistungen verpflichtet.
Im Fall einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter wegen höherer Gewalt oder Unbewohnbarkeit des Hauses wird dem Mieter die bereits gezahlte Miete erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Mietbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Angaben zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der gesellschaftliche Sitz des Vermieters.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehme